Sehr geehrte Patientinnen, sehr geehrte Patienten,
zur Diagnose von Herzrhythmusstörungen, die in einem 24 Stunden-EKG nicht detektiert werden konnten, können wir Ihnen seit Anfang des Jahres einen sogenannten externen Ereignisrekorder („Daumen-EKG“) anbieten. Sollten Sie Herzrhythmusstörungen bemerken, legen Sie beide Daumen auf das portable Gerät. Hiermit wird ein 30s EKG aufgezeichnet und über das Mobilfunknetz an eine zentrale EKG-Datenbank übermittelt und im Verlauf von uns ausgewertet. Diese Leistung wird von privaten Krankenversicherungen übernommen, sollten Sie gesetzlich versichert sein, müssen Sie die Kosten im Sinne einer individuellen Gesundheitsleistung selbst tragen.